Allgemeine Geschäftsbedingungen

PC-Fundgrube Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Allgemeiner Geltungsbereich
2) Verbraucherschutz
3) Rücktrittsrecht für Konsumenten
4) Vertragsschluss
5) Verzug
6) Eigentumsvorbehalt
7) Gewährleistung
8) Insolvenz des Vertragspartners
9) Haftung
10) Zessionsverbot
11) Der Vertragspartner
12) Zugang von Schriftstücken
13) Gerichtsstand
 
1) Allgemeiner Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Annahmeerklärungen der Firma PC-FUNDGRUBE, Franz Hackl, Unionstraße 75 4020 Linz, im folgenden kurz "PC-FUNDGRUBE" genannt, liegen nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Firma PC-FUNDGRUBE. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für die an die Firma PC-FUNDGRUBE zu erbringenden Leistungen. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. des Lieferanten werden nicht akzeptiert.
 
2) Verbraucherschutz
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung nichtig sein, hat dies auf die übrigen Bestimmungen und die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlich zulässigerweise am Nähesten kommt.
 
3) Rücktrittsrecht für Konsumenten
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärungen weder in den von der Firma PC-FUNDGRUBE für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume noch bei einem von der Firma PC-FUNDGRUBE dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt, sobald dem Verbraucher eine Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Firma PC-FUNDGRUBE, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, ausgefolgt wird, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Firma PC-FUNDGRUBE angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertragserklärung enthält, an die Firma PC-FUNDGRUBE oder einen ihrer Angestellten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, genügt. Das zurückgestellte Schriftstück muss durch einen Vermerk erkennen lassen, dass der Verbraucher das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
 
4) Vertragschluss
Verträge, deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt, insbesondere Kauf- und Werkverträge mit Zahlungsziel, können nur schriftlich geschlossen werden. Dies geschieht durch Unterfertigung eines Auftragsformulars und dessen Bestätigung durch die Firma PC-FUNDGRUBE. Ein mündliches Angebot an die Firma PC-FUNDGRUBE wird angenommen, wenn durch die Firma PC-FUNDGRUBE innerhalb der Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer Woche, eine schriftliche Annahmeerklärung erfolgt. Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt das Datum der Auftragserteilung.
 
5) Verzug
Zahlungsverzug berechtigt die Firma PC-FUNDGRUBE, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Geräte ohne gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen. Dieses Verfahren bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Der Firma PC-FUNDGRUBE steht es aber frei, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Unbeschadet weiterer Ersatzansprüche hat die Firma PC-FUNDGRUBE das Recht, vom säumigen Käufer eine Abstandsgebühr von 10 % des Preises jener Waren zu verlangen, die vom Rücktritt betroffen sind. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Vertragspartner, der Firma PC-FUNDGRUBE Verzugszinsen in Höhe von 14 % per anno ab Fälligkeit zu bezahlen.
 
6) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Firma PC-FUNDGRUBE Eigentümer des Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte, ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Firma PC-FUNDGRUBE hinzuweisen und diese unverzüglich von der Inanspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche Ansprüche, die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in das Eigentum der Firma PC-FUNDGRUBE ab.
 
7) Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, diese Frist beginnt mit der Übergabe der Ware. Diese gewährt, dass der Vertragsgegenstand bei Übergabe keine Material- oder Herstellungsfehler aufweist. Eine Gewährleistung, Garantie bzw. Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen (Verschleißteile, Patronen, etc.). Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Gewährleistung erlischt auch bei Mängel, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, unsachgemäße Bedienung oder Benutzung, Beschädigung und oder durch Eingriffe von nicht autorisierten Dritten verursacht wurden.
Voraussetzung der Gewährleistung ist fristgerechte, nämlich unverzügliche Mängelrüge. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung ausreicht.
Der Vertragspartner hat selbst für die notwendige Datensicherung zu sorgen, PC-FUNDGRUBE übernimmt keine Haftung für Datenverluste durch einen Austausch der Ware, während der Reparatur, Überprüfung oder Wartung sowie darauf resultierender Folgeschäden.
Keine Haftung erfolgt weiters, wenn in von PC-FUNDGRUBE gelieferten Geräten Fremdteile unsachgemäß zum Einbau gelangen und hierdurch Schäden oder Mängel auftreten. Ebendies gilt für unsachgemäße Installation von Software. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur, wenn der Vertragspartner seinerseits seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag vollinhaltlich nachgekommen ist sowie die Software oder Komponenten in unserem Haus assembliert und installiert wurden. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, insbesondere wegen Leistungsverzuges, Unmöglichkeit der Leistung, wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PC-FUNDGRUBE. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmern ist ausgeschlossen. PC´s, Server, NAS, etc., die bei PC-FUNDGRUBE bestellt und gekauft werden, werden im Sinne eines Make-Ready-Service zusammengestellt. Bei einer kompletten Assemblierung der gekauften Hardware erfolgt die Fertigstellung inkl. Installation und Testlauf des Gerätes wobei dies auf der Rechnung als „Assemblierung“ extra und mit dem vereinbarten Betrag ausgewiesen wird und das Gerät wird mit einem "PC-FUNDGRUBE" Logo versehen. Bei gewerblichen Kunden (B2B) gilt generell eine sechsmonatige Gewährleistung.
PC-FUNDGRUBE gewährt auf alle gelieferten Produkte (Ausnahme Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien) eine zwölfmonatige Garantie (sofern auf dem Kaufbeleg nicht anders angeführt, z.B. Garantieverlängerung). Erfüllungsort ist die PC-FUNDGRUBE. Sämtliche Nebenkosten ausgenommen Versandkosten vom bzw. zum Vertragspartner bzw. zum und vom Hersteller oder dessen autorisiertem Servicecenter, trägt die PC-FUNDGRUBE. Allfällige über die zwölf Monate hinausgehenden Herstellergarantien sind vom Vertragspartner direkt mit den Garantiegebern abzuwickeln. Eine Durchführung durch PC-FUNDGRUBE ist möglich, bedingt jedoch die Entrichtung einer Durführungspauschale in Höhe von € 19,- inkl. MWSt und den Ersatz aller anfallenden Kosten durch den Vertragspartner (z.B. Versandkosten).
 
8) Insolvenz des Vertragspartners
Die Firma PC-FUNDGRUBE ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Vertragspartners verschlechtert, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, sodass Termin- und Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche mit der Firma PC-FUNDGRUBE zu erwarten sind.
 
9) Haftung
Die Haftung der Firma PC-FUNDGRUBE ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Firma PC-FUNDGRUBE nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Beweispflichtig ist der Käufer. Ist der Käufer Verbraucher, so bezieht sich diese Haftungseinschränkung nicht auf Schäden an der Person.
 
10) Zessionsverbot
Forderungen an die Firma PC-FUNDGRUBE dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.
 
11) Der Vertragspartner
der Firma PC-FUNDGRUBE willigt ein, dass seine in der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten aus betrieblichen Gründen automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden.
 
12) Zugang von Schriftstücken
Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene Adresse abgesendet werden.
 
13) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen der Firma PC-FUNDGRUBE und einem Vertragspartner ergeben, ist nach Wahl der Firma PC-FUNDGRUBE das sachlich zuständige Gericht in Wien oder Linz zuständig. Mit Verbrauchern gilt jenes Bezirksgericht als zuständig vereinbart, in dessen Sprengel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.